Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gesprächspartner (Herzleser)
Zwischen:
Patricia Pytel, Dorfstr. 24, 49565 Bramsche
– nachfolgend Anbieter genannt –
Und:
Des im System registrierten und freigeschalteten Gesprächpartners, welcher die emotionale Resonanzarbeit anbietet
– nachfolgend Herzleser genannt –
§ 1 Vertragsgegenstand und Freischaltung
1. Vertragsgegenstand
Der Anbieter betreibt die Portalplattform Heartlines. Dieser Vertrag regelt ausschließlich die Bedingungen, unter denen der Herzleser die Plattform nutzen darf, um seine Leistungen den Endkunden (nachfolgend Nutzer genannt) anzubieten.
2. Freischaltung
Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Herzleser kommt erst mit der ausdrücklichen Freischaltung des Herzlesers durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
3. Profilseite und Zugang
Nach der Freischaltung erhält der Herzleser eine eigene Profilseite sowie Zugang zu den Gesprächssystemen der Portalplattform, um mit den Nutzern in Kontakt zu treten.
4. Status der Selbstständigkeit
Der Herzleser erbringt seine Leistungen gegenüber den Nutzern als selbstständiger Unternehmer auf eigene Rechnung und in eigener steuerlicher Verantwortung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen dem Anbieter und dem Herzleser kein Arbeitsverhältnis, kein Dienstverhältnis und keine arbeitnehmerähnliche Beziehung begründet wird. Der Herzleser ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen, die Anmeldung eines Gewerbes (sofern erforderlich) sowie für seine eigene soziale Absicherung (Krankenversicherung, Rentenvorsorge etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
5. Identitätsprüfung (Ausweispflicht)
Um die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten und das Versprechen einer geprüften Beraterqualität einzuhalten, ist der Herzleser verpflichtet, vor der endgültigen Freischaltung seine Identität durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. Der Anbieter ist berechtigt, diese Daten (unter Schwärzung nicht benötigter Pflichtangaben wie der Ausweisnummer) zum Zweck der Verifizierung abzugleichen. Ohne erfolgreiche Identitätsprüfung erfolgt keine Freischaltung des Profils.
§ 2 Leistung des Anbieters und Haftungsausschluss
1. Technische Bereitstellung
Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform (das Portal Heartlines) zur Verfügung, über die sich Nutzer und freigeschaltete Herzleser miteinander verbinden können. Der Anbieter schuldet zu keinem Zeitpunkt ein bestimmtes Ergebnis oder einen Erfolg der emotionalen Spiegelung.
2. Verantwortung für Inhalte
Obwohl eine Schulung stattfindet, sind die Herzleser für die von ihnen im Rahmen der Gespräche gewählten Formulierungen und den Austausch selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Gespräche, für fehlerhafte emotionale Spiegelungen oder für daraus resultierende Missverständnisse zwischen Herzleser und Nutzer.
3. Abgrenzung
Das Angebot auf der Plattform stellt ausdrücklich keine medizinische, psychologische oder therapeutische Behandlung dar. Dem Herzleser ist bewusst, dass die Plattform ausschließlich der emotionalen Resonanzarbeit dient. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die daraus entstehen, dass Nutzer eine notwendige medizinische oder therapeutische Behandlung versäumen oder abbrechen, ist ausgeschlossen.
4. Haftungsbeschränkung für Technik
Der Anbieter bemüht sich um eine bestmögliche Verfügbarkeit der Plattform. Eine Haftung für zeitweise technische Ausfälle, Serverstörungen, Programmierfehler oder Datenverluste, die auf dem Verhalten von externen Software-Dienstleistern, Hostern oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters selbst, ist ausgeschlossen.
§ 3 Geheimhaltung, Know-how-Schutz, Urheberrechte und Plattform-Philosophie
1. Schutz der Sprache des Herzens und des Konzepts
Alle dem Herzleser im Rahmen seiner Registrierung, Schulung, Einarbeitung oder Tätigkeit zugänglich gemachten Inhalte, Leitfäden, Strukturen, Begrifflichkeiten (insb. die Methodik der Sprache des Herzens) und internen Arbeitsweisen sind geistiges Eigentum des Anbieters. Sie sind als geschützte Geschäftsgeheimnisse zu behandeln.
2. Verbot der Weitergabe und kommerziellen Nutzung
Dem Herzleser ist es strikt untersagt, interne Dokumente, Anleitungen, Schreibweisen, Textbausteine oder das Portal-Konzept ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, zu kopieren, zu vervielfältigen oder außerhalb der Plattform Heartlines für eigene oder fremde kommerzielle Zwecke (z. B. in eigenen Coachings, Büchern oder auf anderen Portalen) zu nutzen oder zu lehren. Dieses Verbot gilt zeitlich unbegrenzt, also auch nach Beendigung der Tätigkeit auf der Plattform.
3. Striktes Verbot von Beratung, Coaching und Esoterik
Es wird ausschließlich die Sprache des Herzens (reines emotionales Spiegeln) benutzt. Dem Herzleser ist jede Form von Beratung, Coaching, Erteilen von Ratschlägen, therapeutischen Analysen sowie esoterischer oder spiritueller Praxis außerhalb des Plattform-Konzepts strikt untersagt.
4. Absolute Schweigepflicht über Gesprächsinhalte
Der Herzleser verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle Informationen, Lebensumstände, Geheimnisse und Details, die ihm von den Nutzern (Herzchen) im Rahmen der Gespräche (Chat, Telefon, E-Mail) anvertraut werden. Diese Schweigepflicht gilt sowohl gegenüber Dritten als auch nach Beendigung der Tätigkeit auf der Plattform unbegrenzt fort. Die Weitergabe, Veröffentlichung oder private Nutzung von Gesprächsinhalten, Chatverläufen oder Nutzerdaten ist strengstens untersagt.
5. Vertragsstrafe bei Missbrauch und Philosophie-Verstoß
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 verpflichtet sich der Herzleser zur Zahlung einer angemessenen, vom Anbieter festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Fristloser Rauswurf
Ein Verstoß gegen diese Geheimhaltungs- und Schweigepflichten oder das Verbot von Beratung, Coaching, therapeutischen Analysen und Esoterik berechtigt den Anbieter zur sofortigen, fristlosen Sperrung des Accounts und zum dauerhaften Ausschluss von der Plattform.
7. Plattformumgehung
Es ist dem Herzleser untersagt, Nutzer der Plattform für private oder außerhalb der Portalplattform stattfindende kostenfreie oder kostenpflichtige Gespräche, Beratungen oder sonstige Dienstleistungen abzuwerben oder mit diesen außerhalb der Plattform in Kontakt zu treten.
§ 4 Vergütung, Abrechnung und Systemgebühren
1. Abrechnungsmodelle (Chat, Telefonie, E-Mail)
Die Abrechnung der von den Herzlesern erbrachten Leistungen unterscheidet sich nach der Art der Kommunikation.
1.1 Chat und Telefonie
Die Abrechnung erfolgt über die Plattformsoftware minutengenau. Grundlage für die Berechnung ist die im System erfasste reine Gesprächs- bzw. Verbindungszeit und der vom Anbieter und dem Herzleser hinterlegte Preis pro Minute.
1.2 E-Mail-Kommunikation
Die Abrechnung erfolgt über Festpreise pro E-Mail. Die jeweiligen Festpreise für die erbrachte Gesprächs- und Schreibzeit werden vom Anbieter oder dem Herzleser im System hinterlegt.
2. Plattform-Gebühr und Einbehalt
Der Anbieter stellt den Herzlesern für die Bereitstellung der Portalplattform mit eigener Profilseite, der Gesprächssysteme und der automatisierten Abrechnung eine Systemgebühr in Rechnung. Diese Gebühr kann aus einem prozentualen Anteil des generierten Umsatzes (sowohl aus der minutengenauen Abrechnung als auch aus den E-Mail-Festpreisen) und/oder einer festen monatlichen Grundgebühr bestehen. Die genaue Höhe der jeweiligen Gebühr wird mit dem Herzleser bei der Freischaltung individuell vereinbart und im Backend des Systems hinterlegt.
3. Automatische Auszahlung
Die Auszahlung des dem Herzleser zustehenden Honorars (abzüglich der vereinbarten Systemgebühren des Anbieters) erfolgt automatisiert über das in der Plattform integrierte Abrechnungssystem.
4. Einwand gegen Systemdaten
Die vom Abrechnungssystem der Plattform erfassten Zeiten, Daten und Festpreiszuordnungen sind für die Abrechnung maßgeblich. Einwände gegen die Richtigkeit der Abrechnungsdaten müssen vom Herzleser unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der Abrechnungsdaten, schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
5. Ausschluss des Widerrufsrechts
Da es sich bei der Registrierung und der Nutzung der Portalplattform durch den Herzleser um eine rein gewerbliche beziehungsweise selbstständige Tätigkeit handelt, wird der Herzleser als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätig. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht für den Herzleser ausdrücklich nicht. Jede Gebühr für die Registrierung oder Nutzung des Portals ist mit Vertragsschluss beziehungsweise Leistungserbringung final fällig und nicht erstattungsfähig.
§ 5 Vertragsdauer, ordentliche Kündigung und Gerichtsstand
1. Laufzeit auf unbestimmte Zeit
Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Herzleser wird mit der Freischaltung des Profils auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit wird die Profilseite des Herzlesers auf der Portalplattform dauerhaft deaktiviert.
3. Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei Verstößen gegen die Pflichten aus § 3) bleibt hiervon unberührt.
4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Da der Herzleser als selbstständiger Unternehmer agiert, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Landkreis Osnabrück) vereinbart.
5. Online-Streitbeilegung
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
